Haus Siebenbürgen Wohn- und Pflegeheim

Hinweisgeberschutzgesetz



Download Meldeformular
Meldung von Vorkommnissen im Haus Siebenbürgen nach HinSchG

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bietet Personen (sog. Hinweisgebenden) einen rechtlichen Rahmen, um Verstöße (z. B. Straftaten, physische Gewalt, Verstöße gegen Arbeitsschutz, Datenschutz und Gesundheitsschutz), die im Haus Siebenbürgen aufgetreten sein könnten, sicher und vertraulich zu melden, ohne dabei negative Konsequenzen fürchten zu müssen.

Das Haus Siebenbürgen hat für die Meldung von Hinweisen eine interne, unabhängige Meldestelle eingerichtet, an die sich hinweisgebende Personen vertrauensvoll wenden können. Zuständig für die Meldestelle ist Frau Bettina Schaaser. Hier die notwendigen Kontaktdaten.

Bettina Schaaser
Interne Meldestelle

E-Mail: hinweisgeber@altenheim-siebenbuergen.de
Mobil: 0151 15859276
Telefon: 02262 9995073


Wer kann sich an die Meldestelle wenden bzw. einen Verstoß melden?
Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende, Bewohner, Angehörige oder auch Kooperation- und Geschäftspartner

Welche Verstöße kann ich melden?
Verstöße gegen Gesetze wie z.B.
- Datenschutz
- Gesundheitsschutz
- Straftaten
Vorfälle, die die Sicherheit gefährden

Welche Verstöße kann ich nicht melden?
Persönliche Meinungsverschiedenheiten
private Angelegenheiten von Mitarbeitern ohne Auswirkungen auf die Arbeit
alltägliche Vorkommnisse ohne Relevanz für die Sicherheit oder Qualität der Dienstleistungen
Verleumdungen, schlechte Nachrede
Bewusste Falschmeldung

Welchen Schutz habe ich, wenn ich eine Meldung mache?
Schutz der Identität
Schutz vor Repressalien (z. B. Abmahnung, Kündigung)

Was passiert mit meinen Hinweisen?

Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich durch die interne Meldestelle – Bettina Schaaser

Nach spätestens 7 Tagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung
- Bitte stehen Sie für eventuelle Rückfragen zur Verfügung
- Die interne Meldestelle sichert allen Hinweisgebenden, die bei der Aufklärung des Hinweises mitwirken, den gesetzlich vorgesehenen Schutz und Vertraulichkeit, unter Beachtung des Datenschutzes, zu.

Jeder Hinweis wird sorgfältig geprüft und bewertet
- sofern notwendig werden weitere Schritte eingeleitet

Wenn sich der Hinweis bestätigt hat, erhalten Sie innerhalb von 3 Monaten eine Information über die bereits getroffenen bzw. geplanten Maßnahmen.

Wichtig!
Gemeldete Hinweise können die Einleitung von Untersuchungen bzw. Verfahren nach sich ziehen.
Daher sollten nur Meldungen erfolgen, bei denen Sie nach bestem Wissen und Gewissen davon ausgehen, dass der Sachverhalt zutreffend ist.
Wissentlich falsch übermittelte Informationen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.